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30 Verkäufe oder 2.000 Euro: Wann werde ich gemeldet?

Die Zahlen 30 Verkäufe und 2.000 Euro sorgen bei Online-Verkäufern für viel Unsicherheit. Wichtig ist: Diese Grenzen betreffen die Plattformmeldung, nicht automatisch deine Steuerpflicht.

Was die Grenze bedeutet

Plattformen können meldepflichtig werden, wenn du im Kalenderjahr auf der jeweiligen Plattform mindestens 30 relevante Verkäufe erreichst oder mehr als 2.000 Euro Vergütung erzielst.

Eines der Kriterien kann reichen. Die Grenze ist also keine Freigrenze für Steuern, sondern ein Auslöser für die Datenerhebung und Meldung der Plattform.

  • 30 oder mehr relevante Verkäufe können meldepflichtig sein.
  • Mehr als 2.000 Euro können ebenfalls meldepflichtig sein.
  • Die Plattform prüft ihre eigenen Transaktionen.
  • Eine Meldung ist noch keine Steuerfestsetzung.

Was danach passiert

Wenn die Plattform Daten benötigt, kann sie dich zur Ergänzung von Steuerdaten auffordern. Das ist nicht automatisch ein Vorwurf, sondern Teil der gesetzlichen Plattformpflicht.

Für dich ist dann wichtig, deine Verkäufe zu sortieren: Welche Artikel waren private gebrauchte Gegenstände? Wo gab es Gewinn? Welche Kosten gehören dazu?

  1. Verkäufe je Plattform für das Kalenderjahr exportieren oder notieren.
  2. Einnahmen, Gebühren und Versandkosten ergänzen.
  3. Private Ausmist-Verkäufe und gezieltes Reselling trennen.
  4. Bei wiederkehrendem Gewinn steuerlichen Rat einholen.

Konkrete Beispielrechnungen

Fall A: Du verkaufst 31 günstige Haushaltsartikel für insgesamt 450 Euro. Das kann die 30-Verkäufe-Grenze berühren, obwohl der Gesamtbetrag niedrig ist.

Fall B: Du verkaufst nur vier Sammlerstücke, kommst aber auf 2.400 Euro Auszahlungen. Dann kann die Betragsgrenze relevant werden, obwohl die Anzahl der Verkäufe gering ist.

In beiden Fällen sagt die Meldung noch nicht, ob Steuern fällig sind. Sie sagt nur, dass die Plattform genauer in die gesetzliche Meldepflicht rutschen kann.

Was du nach Erreichen der Grenze vorbereiten solltest

Sichere die Jahresübersicht der Plattform, bevor Nachrichten verschwinden oder Anzeigen gelöscht werden. Notiere zusätzlich, ob die Artikel aus Privatbesitz stammen oder gezielt eingekauft wurden.

Wenn du mehrere Plattformen nutzt, solltest du deine eigene Gesamtübersicht führen. Plattformen melden aus ihrer Perspektive, aber du brauchst den Überblick über alle Verkäufe.

Häufige Fragen

Muss ich unter 30 Verkäufen nichts beachten?

Nicht unbedingt. Auch unterhalb der DAC7-Schwelle können Gewinne steuerlich relevant sein, wenn du gezielt mit Gewinnerzielungsabsicht handelst.

Müssen beide Grenzen gleichzeitig erfüllt sein?

Nein. Nach den Plattformhinweisen kann eines der Kriterien ausreichen: 30 Verkäufe oder mehr als 2.000 Euro.

Quellen und weiterführende Hinweise

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